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Kreisverband

Ostwestfalen-

Lippe

 

Was ist Therapie?

 

Unter Therapie versteht man die Behandlung von Krankheiten unter Anwendung von wissenschaftlich hinreichend begründeten (psychologischen) Methoden auf Patienten.
Wie in vielen anderen medizinischen Bereichen erfolgt die Behandlung Suchtkranker ambulant und/oder stationär. In der Suchtkrankenhilfe kommen dabei insbesondere verhaltenstherapeutische, systemisch-familientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung. Ziel dieser Alkoholentwöhnungsbehandlung ist das Erlernen einer alkoholfreien Lebensweise und die Herausbildung einer stabilisierten Persönlichkeit.

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Therapie – Wie?

 

Welche formellen Schritte eingehalten werden müssen, um an einer Therapie teilzunehmen und welche unterschiedlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, wird im Folgenden kurz erläutert:

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Antrag stellen

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Voraussetzung einer Behandlung ist ein entsprechender Antrag. Antragsformulare erhält man bei den Krankenkassen und Suchtberatungsstellen. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind beim Ausfüllen der Unterlagen gerne behilflich.

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Bestätigung des Versicherungsträgers

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Über den Antrag entscheidet der zuständige Versicherungsträger. Er trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang einer Maßnahme. Nach erfolgter Zusage kann die Behandlung beginnen.

Ambulant oder stationär

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Eine ambulante Behandlung dauert ca. ein Jahr und beinhaltet die Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen. In der Regel sind das zwei Termine pro Woche.
Eine stationäre Behandlung dauert zwischen sechs und sechzehn Wochen.

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Fachklinik mit Therapieprogramm

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Die stationäre Behandlung findet in einer anerkannten Fachklinik statt. Das Therapieprogramm umfasst Einzel- und Gruppengespräche sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Hinzu kommen noch notwendige, medizinische Anwendungen (z. B. medikamentöse Behandlungen, Massagen, Krankengymnastik usw.)

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Therapieerfolg stabilisieren

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Um den Therapieerfolg zu stabilisieren, sollte nach erfolgter Behandlung regelmäßig eine Selbsthilfegruppe besucht werden.

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Angebot des Blauen Kreuzes

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Das Blaue Kreuz hat neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen bundesweit Beratungsstellen, die bei der Vermittlung in geeignete Einrichtungen behilflich sind und zum Teil auch selbst ambulante Behandlungen durchführen.

Stationäre Behandlungen können unter anderem auch in den Fachkliniken des Blauen Kreuzes durchgeführt werden.

Blaukreuz-Beratungsstellen bieten Suchtkranken und Angehörigen qualifizierte und konkrete Hilfe an.

Gemeinsam wird mit ihnen individuell ein Weg aus der Sucht gesucht und besprochen. Hierbei spielt die gesundheitliche und familiäre Situation der Betroffenen sowie ihr soziales Umfeld eine entscheidende Rolle.

Die Arbeit der Beratungsstellen hat folgende Schwerpunkte:

  • Einzel- und Gruppengespräche

  • Erstellung eines Behandlungsplans

  • Einleitung und Behandlung von ambulanten oder stationären Therapien

  • Ambulante Therapien (nicht alle Blaukreuz-Beratungsstellen bieten sie an)

  • Nachsorge

  • Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und anderen Trägern der Suchtkrankenhilfe vor Ort

  • Allgemeine Informationen in der Öffentlichkeit über Suchtprävention, Suchtmittelmissbrauch und Hilfsmöglichkeiten

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